Über uns

WARUM AXEL SAFETY?

Das horizontale Sicherungssystem besteht aus einzelnen Ankerpunkten, die für bis zu 6 Personen getestet sind – kann es etwas Sichereres geben als ein System, das aus den härtesten einzelnen Ankerpunkten auf dem Weltmarkt besteht?

 

  • Ikona

    AXEL SAFETY ist sowohl nach EN 795 als auch nach 16415 zertifiziert.

  • Ikona

    Getestet für 3-6 Personen

  • Ikona

    AXEL SAFETY ist mit der fortschrittlichsten Antikorrosionsbehandlung versehen, die auch unter den anspruchsvollsten Bedingungen in der Luftfahrt- und Automobilindustrie eingesetzt wird.

  • Ikona

    State-of-the-art anti-corrosion finish, which is also used in the most demanding conditions of aviation and automotive

  • Ikona

    AXEL SAFETY bietet Ihnen eine 10-jährige Garantie gegen Korrosion

WARUM EIN AUFFANGSYSTEM?

Zum anderen aber auch, weil Abstürze eine der Hauptursachen für tödliche Arbeitsunfälle sind, vor allem im Baugewerbe, wo sich in Europa jedes Jahr 1.300 Todesfälle ereignen. Die menschlichen, finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Unfälle und die dadurch verursachten Verluste an Menschenleben sind inakzeptabel: Stürze führen zu Todesfällen und einer Reihe von schweren Verletzungen, einschließlich des möglichen völligen Verlusts der Mobilität (Tetraplegie), verschiedener Arten von Störungen und Teilinvalidität. Diese Verletzungen schränken die Fähigkeit der Arbeitnehmer ein, wieder in das Berufsleben einzusteigen, und führen zu erheblichen Einkommenseinbußen. Solche Verletzungen können sich auch negativ auf die öffentliche Wahrnehmung der betreffenden Branchen auswirken und es schwieriger machen, junge Menschen anzuziehen und ältere Arbeitnehmer zu halten.

Der Schutz der Arbeitnehmer vor den mit der Benutzung von Arbeitsmitteln verbundenen Risiken ist für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit sehr wichtig. Alle Arbeitsmittel werden gemäß den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen entworfen und hergestellt. Ihre Verwendung kann jedoch Risiken mit sich bringen, die der Arbeitgeber je nach Art der Arbeit, den spezifischen Bedingungen am Arbeitsplatz und der Qualifikation der Arbeitnehmer, die die Geräte verwenden, im Voraus bewerten und berücksichtigen muss. Auf diese Weise kann es verhindert werden, dass die Gesundheit und das Leben von Arbeitnehmern durch die unkontrollierbaren Auswirkungen einer unsachgemäßen Benutzung von Arbeitsmitteln oder durch äußere Einflüsse gefährdet werden, die das Sicherheitsniveau der konstruierten, hergestellten und verkauften Arbeitsmittel beeinträchtigen oder verringern könnten.

Es ist zu betonen, dass die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen an Arbeitsmittel und der Mindestanforderungen der Richtlinie 2001/45/EG keine Garantie für die Einhaltung der geltenden nationalen Vorschriften darstellt.

Es handelt sich um die Richtlinie 2001/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 zur Änderung der Richtlinie 89/655/EWG des Rates über Mindestanforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit, ABl. L 281 vom 30.6.2001, S. 1. L 195 vom 19.7.2001, S. 46.